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I. Allgemeines
Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Sattech-Shop und ihren Kunden in der jeweiligen, zum Zeitpunkt der Geschäftsbeziehung aktuellen Fassung.
Abweichende Bedingungen des
Kunden, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden, sind stets
unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich wiedersprechen. Mit der
Bestellung im Sattech-Shop gelten unsere LZ als angenommen.
Die im Shop aufgeführten
Lieferungen und Leistungen werden von der Firma Sattech, ansässig in 91301
Forchheim, Fichtenweg 6, ausgeführt.
1. Der Kaufvertrag kommt nach Eingang der Bestellung durch Zugang der Bestellbestätigung beim Kunden zustande.
2. Sattech-Shop wird eingegangene
Bestellungen des Kunden sofort bearbeiten und ihm per E-Mail eine
Bestellbestätigung zusenden. Auf mögliche Fehler in den Angaben zum Sortiment
auf der Website wird Sattech-Shop den Kunden ggf. gesondert hinweisen.
3. Bei größeren Bestellungen
behält sich Sattech-Shop vor, eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Die
Bestellung wird erst nach Eingang der Anzahlung bearbeitet.
4. Bei Abschlüssen, deren
Erfüllung in mehreren Lieferungen erfolgt, gilt jede Lieferung als besonderes
Geschäft.
1. Angebotene Preise sind nur
verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung oder der Rechnung schriftlich
zugesagt wurden. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro incl. der momentanen
Mehrwertsteuer ab Lager Forchheim 2. Versand und Verpackung sind gesondert
aufgeführt und werden zum Selbstkostenpreis verrechnet.
3. Alle Zahlungen erfolgen per
Nachnahme, Barzahlung, durch Scheck oder Überweisung. Ein Skontobetrag kann
nicht gewährt werden. Die Hereinnahme von Wechseln ist ausgeschlossen.
4. Kommt der Kunde mit der Zahlung
in Verzug , werden bankübliche Verzugszinsen, mindestens jedoch 3% über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
5. Der Kunde kann gegenüber
unseren Ansprüchen mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, wenn die Forderung
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
6. Bei Zahlungseinstellung,
Stellung eines Antrages auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens
des Kunden sind alle Rechnungen fällig. Bei besonderer Vereinbarungen
abgeschlossener Verträge können wir den Rücktritt erklären oder Schadenersatz
wegen Nichteinhaltung verlangen.
1. Sattech-Shop ist bemüht,
angegebene Lieferfristen einzuhalten; diese Angaben sind jedoch unverbindlich.
2. Lieferverzögerungen aufgrund
höherer Gewalt sowie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen,
behördliche Anordnungen und allgemeine Lieferschwierig-
keiten seitens der bezogenen
Distributoren hat Sattech-Shop nicht zu vertreten. Sie berechtigen Sattech-Shop
, die Lieferfrist angemessen zu verschieben. Wird die Leistung aufgrund der
oben genannten Gründe unmöglich, werden wir von der Lieferverpflichtung frei.
Sofern die Lieferverzögerung länger als einen Monat dauert, ist der Kunde
berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
3. Die auf dem Shopsystem
installierten Bilder zu den einzelnen Produkten können von dem tatsächlichen
Aussehen z.B. durch Produktionsumstellung abweichen; jedoch nicht die
technischen Daten.
4. Der Versand erfolgt nach unserer Wahl, in der Regel jedoch mit
der Deutschen Post AG ab Lager Forchheim auf Rechnung des Kunden.
Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar, innerhalb der dafür
vorgesehenen Zeit, gegenüber dem Transportunternehmen geltend zu machen.
1. Wir behalten uns das Eigentum
an den gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
vor. Bei Scheck, Wechsel oder Forderungsabtretungen gilt erst die bare
Einlösung als Zahlung.
2. Bei vertragswidrigem Verhalten
des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den
Liefergegenstand zurückzunehmen. In der Rücknahme durch uns liegt kein
Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich
schriftlich erklärt. Wir sind nach der Rücknahme des Liefergegenstandes zu
dessen Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten
des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, den
Liefergegenstand pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, ihn
auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, und Diebstahlschäden ausreichend zum
Neuwert zu versichern
4. Bei Pfändungen oder sonstigen
Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen
und außergerichtlichen Kosten einer Klage zur Freigabe unseres Eigentums
(Interventionsklage nach § 771 ZPO) zu erstatten, haftet der Kunde für den und
entstandenen Ausfall.
5. Der Kunde ist berechtigt, den
Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu verkaufen. Er tritt
uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages
(einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen
seinem Abnehmer erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand
ohne oder mit Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der
Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die
Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht
in Zahlungsverzug ist und
insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahren
gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können
wir verlangen , dass der Besitzer uns die abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die
dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung
mitteilt.
6. Wird die gelieferte Ware durch
den Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung
für uns. Ein Eigentumserwerb des Kunden nach § 950 BGB ist ausgeschlossen. Wird
die mitgelieferte Ware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren verarbeitet oder
vermischt, so erwerben wir Eigentum an den neu erarbeiteten Gegenständen nach
dem Verhältnis des Werts der von uns gelieferten und der anderen Waren zur Zeit
der Verarbeitung.
7. Der Eigentumsvorbehalt und die
uns zustehenden Sicherungen gelten bis zur vollständigen Freistellung aus
Eventualverbindlichkeiten, die wir möglicherweise im Interesse des Kunden
eingegangen sind (z.B. bei Bezahlung im sogenannten Scheck-/Wechselverfahren).
1. Die Gewährleistungsrechte des
Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach den §§ 377, 378 HGB geschuldeten
Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Eventuelle Mängel hat der Kunde
unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Eingang der Lieferung
uns schriftlich zu melden. Verdeckte Mängel, d.h. solche, die auch bei sorgfältiger
Prüfung nicht sofort feststellbar sind, sind unverzüglich nach der Feststellung
zu rügen. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es
erforderlich, dem Defektteil eine detaillierte Fehlerbeschreibung mit Angabe
der Seriennummer und einer Kopie der Rechnung, mit dem das Gerät geliefert
wurde, beizufügen und das Gerät frei an Sattech-Shop zu schicken. Das
Transportrisiko für den Hin- und Rücktransport trägt in jedem Fall der Kunde.
Ersetzte Teile werden Eigentum von Sattech-Shop. Durch die Gewährleitung treten
keine neuen Gewährfristen in Lauf.
3. Änderungen in Konstruktion oder
Ausführung entsprechen dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen die wir
oder unsere Zulieferer nach Vertragsabschluß vornehmen und welche die
Funktionsfähigkeit des, Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen
nicht zur Rüge.
4. Gewährleistungsansprüche sind
ausgeschlossen, wenn die Ware, obwohl der Mangel vom Kunden festgestellt wurde,
nicht rechtzeitig angezeigt worden ist oder ganz oder teilweise weiterveräußert
oder in Bearbeitung oder in Gebrauch genommen worden ist. Gleiches gilt, wenn
aufgetretene Mängel durch Bedienungsfehler entstanden sind oder durch
unsachgemäße Lagerung oder Benutzung der Ware bzw. wenn von uns nicht
autorisierte Dritte Reparaturen oder irgendwelche Veränderungen an gelieferten
Geräten oder Apparaten vorgenommen haben. Ausgeschlossen sind ebenso Schäden,
die durch Umwelteinflüsse, Stromschlag, Staub, Feuchtigkeit u.a. entstehen.
5. Für mitgelieferte Handbücher,
Software und Systembeschreibungen wird generell keine Gewährleistung
übernommen. Dies gilt ebenso für Daten auf Datenträgern aller Art, auch dann,
wenn sie sich auf Datenträgern Dritter befunden haben.
6. Verschleiß- und
Abnutzungserscheinungen lösen keine Gewährleistung aus.
7. Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt nach unserer Wahl
Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung. Schlägt die Mängelbeseitigung oder
Ersatzlieferung fehl, oder ist Sattech-Shop hierzu nicht bereit oder nicht in
der Lage , oder verzögert sich diese über unangemessene Fristen hinaus aus
Gründen, die Sattech-Shop zu vertreten hat, so ist der Kunde berechtigt, den
Vertrag rückgängig zu machen oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu
verlangen. Andere Rechte stehen dem Kunden nicht zu, insbesondere keine
Schadensersatzansprüche einschließlich Verzugs- und Mängelfolgeschäden, es sei
denn, dass wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. In diesem Fall
ist die Haftung von Sattech-Shop auf den Wert der Lieferung beschränkt. Andere
als Ziffer 7 genannte Rechte stehen dem Kunden nicht zu. Bei ungerechtfertigter
Mängelrüge schuldet der Kunde eine Testpauschale in Höhe von Netto € 50,-- der
Firma Sattech-Shop.
8. Die Gewährleistungsfrist für jedes einzelne Produkt beträgt 6
Monate ab Versanddatum bzw. Übergabe an den Kunden, soweit nichts anderes
ausdrücklich vereinbart wurde.
9. Sattech-Shop haftet in keinem Fall für Urheberrechte oder Rechte Dritter.
VII. Erfüllungsort und
Gerichtstand
1. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen der Firma
Sattech-Shop ist Forchheim. Dies gilt auch für Verpflichtungen des Kunden
einschließlich Zahlung.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Forchheim.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat oder wenn die Lieferung ins Ausland erfolgt.
VIII. Salvatorische Klausel
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Die unwirksame Klausel wird durch eine ersetzt, die der ursprünglichen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt auch, sofern eine Lücke festgestellt wird. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine der Parteien darstellen würde.